Verkehrsrechtliche Anordnung für das Geiselberger Dorffest
Für die Durchführung des Geiselberger Dorffestes am 13. und 14.08.22, sowie für den Auf- und Abbau hat die Verbandsgemeindeverwaltung Waldfischbach-Burgalben die nötige Verkehrsrechtliche Anordnung verfügt.
SKM_C22722071808000 Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.